Energiewirtschaftliche Beratung

Die Kosten für die Energieversorgung von Immobilien und Anlagen haben sich seit 2005 mehr als verdoppelt. Nach einer zwischenzeitlichen Erholung 2009 sind in 2011 die historischen Höchststände wieder nahezu erreicht - bei steigender Tendenz. Immobilieninvestoren und -betreiber müssen alle Einsparmöglichkeiten nutzen: Bezugspreise und -konditionen durch Lieferantenwechsel, Kostenzuschüsse für Anschlüsse an vorgelagerte Versorgungsnetze, energieeffiziente Gebäudetechnik und dezentrale Energieerzeugung.

Durch einen interdisziplinären Beratungsansatz unter besonderer Berücksichtigung  der rechtlichen Rahmenbedingungen unterstützt ARCADIS Investoren, Bauherren und Bestandshalter von Immobilien unterschiedlicher Nutzung bei der Ausarbeitung und Umsetzung optimierter energetischer Bewirtschaftungskonzepte. Dieser integrale Ansatz verbindet ingenieurtechnische, ökonomische und juristische Expertise mit dem Ziel, vorhandene Potenziale umfassen zu analysieren und Optimierungspotenziale auszuschöpfen.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Beratung zu Energieeinsparungsgesetz, Energiewirtschaftsgesetz, Erneuerbare-Energien-Gesetz
  • Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz, Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz und Energieeinsparverordnung
  • Juristische Aspekte integraler Energiekonzepte für Bestandsobjekte und Neubauten
  • Konzeption, Ausschreibung und Bewertung von Energie-Contracting-Modellen
  • Wettbewerblicher Energiebezug
  • Erschließungsberatung und Infrastrukturrecht
  • Fördermittelberatung
Kontakt
Werner Dorß
Abteilungsleiter Energiewirtschaftsrecht
+49 69 79590 123