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Die Talsperre Klingenberg liegt ca. 35 km südlich von Dresden im sächsischen Weißeritzkreis. Im Unteren Osterzgebirge innerhalb der Mittelgebirgszone Sachsens gelegen, wurde sie nach den katastrophalen Hochwasserschäden des Jahres 1897 primär für den Hochwasserschutz geplant und im Zeitraum von 1908 bis 1914 erbaut. In ihrer Entstehungszeit galt sie als architektonisches Meisterwerk.
Heute dient die Talsperre Klingenberg nicht nur dem Hochwasserschutz, sondern auch der Trinkwasserversorgung und in geringem Maße der Energieerzeugung. Eine außerordentlich hohe versorgungsrelevante Bedeutung für die Rohwasserversorgung der Großstadt Dresden und großer Teile des Weißeritzkreises erlangt sie im Verbund mit der 9 km oberhalb liegenden Talsperre Lehnmühle.
Zur Talsperre gehören heute eine Vorsperre im Zulauf der Wilden Weißeritz sowie die Vorbecken Hennersdorf und Röthenbach. Das Wasserkraftwerk Klingenberg entstand zeitgleich mit dem Bau der Talsperre. Es erzeugt durchschnittlich 2,2 Mio. kWh im Jahr. Damit kann der Energiebedarf von ca. 900 Drei-Personen-Haushalten gedeckt werden.
Nach fast 90 jähriger Betriebszeit sind an der denkmalgeschützten Anlage inzwischen umfassende Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten nötig. Diese sollen von 2005 bis 2011 in 3 Teilvorhaben mit 11 Baubereichen und 49 geplanten Eingriffen in Natur und Landschaft durchgeführt werden.
ARCADIS ist mit der Bearbeitung der landschaftspflegerischen Ausführungsplanungen als Umsetzungen der im LBP empfohlenen und in der Genehmigung festgelegten Kompensationsmaßnahmen im Projekt der komplexen Instandsetzung noch bis zur Beendigung des Vorhabens tätig.
Im Rahmen des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erarbeitet, der die Flora-Fauna-Habitat Richtlinie (FFH-RL) einbezieht. Zudem wurde eine FFH-Verträglichkeitsstudie erstellt, da sich der Planungsraum mit dem FFH-Gebiet „Täler von Vereinigter und Wilder Weißeritz“ (EU-Meldenummer: DE 4947301, landesinterne Nr. 037E) überschneidet. Die Talsperre (TS) mit Vorsperre (VS) sowie Bereiche der Weißeritz oberhalb und unterhalb der TS liegen nicht im FFH-Gebiet.
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