Die wasserwirtschaftlichen Ziele des Rahmenbetriebsplanes für den Tagebau Jänschwalde fordern den Schutz des Feuchtgebietes „Jänschwalder Laßzinswiesen“ vor den Auswirkungen einer bergbaubedingten Grundwasserabsenkung, die sich durch das Vorbeischwenken des Tagebaus Jänschwalde in den nächsten 15 Jahren einstellen wird.
Das zu sichernde Naturschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (Brutgebiet von Watvögeln), in dem der natürliche Grundwasserstand inklusive seiner saisonalen Schwankungen erhalten werden soll, besitzt eine Größe von ca. 100 ha. Zur Regulierung des oberflächennahen Wasserhaushaltes sind die Laßzinswiesen von zahlreichen Gräben durchzogen.
Um den für die schützenswerte Fauna und Flora erforderlichen Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberflächen auch zukünftig zu sichern, muss neben einer grundwasserstandsgesteuerten Bewirtschaftung der ertüchtigten Gräben des Feuchtgebietes (offene Infiltration) eine so genannte geschlossene Infiltrationsanlage betrieben werden, über die im Endausbauzustand eine Wassermenge von 10.500 m³/Tag in den Untergrund abgegeben wird.
Dafür wird die Infiltrationsanlage Wasser aus der Grubenwassereinigungsanlage des Tagebaus Jänschwalde nutzen, das über eine zweite Aufbereitungsstufe (Enteisenung) die für die Infiltration erforderliche Qualität erhalten wird. Das aufbereitete Wasser wird mit vier Unterwassertauchmotorpumpen über eine ca. 6 km lange Rohrleitung (PE-HD, DN 400) zu einem Verteilerbauwerk gefördert, von dem aus über zwei Rohrleitungsstränge die Infiltrationsbrunnen betrieben werden. Die Brunnen besitzen eine Tiefe von 20 m bei einem Ausbaudurchmesser von 400 mm.
Die Anlage wird über mehrere in der Nähe der Brunnenstränge gelegene Grundwassermessstellen gesteuert. Dabei wird über die Wasserstände in den Messstellen die täglich notwendige Versickerungswassermenge berechnet, die dann im Routinebetrieb über die automatische Anlagensteuerung den Infiltrationsbrunnen zugeleitet wird. Dazu kann die Anlage in sechs Kapazitätsstufen betrieben werden. Diese Kapazitätsstufen unterscheiden sich in dem erforderlichen Durchfluss und der Anzahl der zu betreibenden Pumpen, der zugeschalteten Reinigungsfilter, der genutzten Verteilerstränge und der zu beschickenden Infiltrationsbrunnen.
Die Regelventile in den Brunnenschächten verteilen den berechneten Soll-Durchfluss so, dass der Wasserstand im gesamten Infiltrationsbereich annähernd gleich ist. Auf diese Weise können differierende Standortbedingungen und Alterungserscheinungen in den Brunnen und Rohrleitungen ausgeglichen werden.
Die geschlossene Infiltrationsanlage wurde durch die ARCADIS-Tochtergesellschaft DGC in den Jahren
- 1994-1996 durch eine geohydrologische Modellierung bemessen,
- 1997-1999 in Teilen als Pilotanlage geplant, die Errichtung und der Anlagenbetrieb begleitet,
- 2003-2005 in den Leistungsphasen 2 – 6 HOAI vollständig geplant und
- 2006-2008 bei der Realisierung der 1. Ausbaustufe bauüberwacht.
Alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Antragsunterlagen zum Wasserrecht (bauzeitlich, dauerhaft), Bergrecht (Sonderbetriebsplan), Baurecht (Bauantrag) wurden durch die DGC gleichfalls erstellt.