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Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
 
Betreiber und Bauherren von Anlagen, die nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungspflichtig sind, haben Anforderungen und Regelungen unterschiedlichster Rechtsgebiete zu beachten. In anspruchsvollen Genehmigungsverfahren, die neben dem Umweltschutz auch Aspekte des Baurechts, der Arbeitssicherheit und der Betriebssicherheit beachten, wird die Genehmigungsfähigkeit dieser Anlagen überprüft. Viele Beteiligte sind hierfür zu koordinieren.

Gut, wenn man da einen Partner hat, der Erfahrung und Sachkenntnis im Genehmigungsrecht, Projekt- und Behördenmanagement, Verfahrens- und Anlagentechnik und den beteiligten Rechtsgebieten unter einem Dach vereint.

Wir unterstützen Sie durch:
  • Strategische Beratung im Genehmigungsverfahren
  • Erstellung der Unterlagen
  • Genehmigungsmanagement
Kontakt

Thomas Leiendecker
Tel.: +49(0)6151 388-102