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Flughafen Dortmund - Öffentlichkeitsbeteiligung bei Änderung der Betriebsregelung
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Die Flughafen Dortmund GmbH hatte im Dezember 2001 bei der Bezirksregierung Münster die Änderung der Betriebsregelung für den Flughafen Dortmund beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens war eine Verspätungsregelung für Landungen in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 23.00 Uhr sowie eine Neuregelung der geltenden Tonnage-Begrenzung.
Im Rahmen dieses Verfahrens wurde eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Insgesamt gingen in der Einwendungsfrist im Juni/Juli 2002 etwa 3.800 Einwendungen ein. Entsprechend hoch waren die organisatorischen und fachlichen Anforderungen an alle beteiligten Stellen.
Das Ziel der Flughafen Dortmund GmbH war es, zügig und fachlich fundiert Stellungnahmen zu den Einwendungen zu erarbeiten.
Die Aufgabe von ARCADIS in diesem Verfahren war die Erarbeitung dieser Stellungnahmen im Auftrag der Flughafen Dortmund GmbH. Die Teilaufgaben definierten sich wie folgt:
- Erarbeitung der Stellungnahmen zu den einzelnen Einwendungen
- Herausfiltern von Fachfragen, die vom schalltechnischen Gutachter oder von juristischer Seite vertieft zu beantworten waren
- Koordination und Plausibilitätsprüfung der Antworten zu diesen Fachfragen; Einbindung der Antworten in die Gegenäußerungen.
Am 29.01.2003 wurde der Antrag der Flughafen Dortmund GmbH durch die Bezirksregierung Münster unter Auflagen, insbesondere zum Schallschutz, genehmigt.
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