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Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung
Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung
Gegenstand der Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach § 2 UVPG die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf die Schutzgüter
Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.
Als “Vorhaben” in diesem Zusammenhang zählen zahlreiche Industrie-, Bau- und Infrastrukturprojekte. Auch für viele Änderungen bestehender Projekte ist zumindest die Durchführung einer sog. “Vorprüfung des Einzelfalls” (Screening) vorgeschrieben.
Kontakt
Thomas Leiendecker
Tel.: +49(0)6151 388-102