Nach §9 BGB darf ein Grundstück nicht in der Weise vertieft werden, daß der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert. Die Herstellung einer Baugrubensicherung oder Unterfangung muss dabei nach §904 BGB geduldet werden, jedoch ist eine etwaiige entstehende Beeinträchtigung am Nachbargebäude zu ersetzen. Die aus einer Vertiefung resultierenden Setzungseinwirkungen auf benachbarte bauliche Anlagen sind vorab zu ermitteln und ihre Auswirkung auf das Nachbargebäude zu beurteilen. In unübersichtlichen Situationen können gem. DIN 1054 statische Nachweise gänzlich durch Simulationsmodelle und eine meßtechnische Überwachung ersetzt werden (Beobachtungsmethode). Stützwände und Baugrubenwände in der Nähe vorhandener baulicher Anlagen sind daher keine geringwertigen "Baubehelfe", sondern eigenständige Ingenieurbauwerke, deren Aufgabe der Schutz des Nachbareigentums ist. Jeder Bauherr ist daher gut beraten, eine technisch einwandfreie Lösung von der ausführenden Firma zu bestellen und auf ihre mängelfreie Ausführung zu achten. Die ARCADIS Geotechnik entwirft, optimiert, plant und überwacht Baugrubensicherungen und Stützwände aller Konstruktionsarten. Anhand von numerischen Simulationsmodellen kann die Auswirkung auf die Nachbarschaft vorab untersucht und im Bedarfsfall optimiert werden.