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Verfahren nach Luftverkehrsgesetz (Genehmigungen, Planfeststellungen)
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Luftrechtliche Verfahren stellen hohe Anforderungen an alle Beteiligten.
Basierend auf §§ 40, 41 LuftVZO sind verschiedene komplexe Planungen
(Technische Planung, Landespflegerische Begleitplanung etc.) und
gutachtliche Beurteilungen (Fluglärm und Bodenlärm, Luftschadstoffe,
Medizinisches Gutachten etc.) als Voraussetzung für eine erfolgreiche
Genehmigung zu erstellen. Die Koordinierung aller Beteiligten bindet viele
Ressourcen. In derartigen Verfahren ist darüber hinaus mit zahlreichen
Einwendungen und Stellungnahmen zu rechnen.
Auf der Basis unserer zahlreichen Erfahrungen in luftrechtlichen Genehmigungs-
und Planfeststellungsverfahren an zivilen und militärischen Flughäfen bieten wir
Ihnen die folgenden Leistungen:
- Fachberatung und Projektsteuerung für das Genehmigungsverfahren
- Zusammenstellung der Unterlagen für das luftrechtliche Verfahren
- Beantwortung der Einwendungen und Stellungnahmen.
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